Finanzen
Nachhilfe-Verträge: Wo die Kosten wirklich entstehen
Stundensatz, Laufzeit, Ausfallregeln

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Nachhilfe ist ein Markt mit unübersichtlichen Preisen. Die Angebote reichen vom Studenten in der Nachbarschaft über bundesweite Institute bis zu Online-Anbietern, und sie werben fast alle mit einem Stundensatz. Genau dieser Stundensatz sagt am wenigsten darüber aus, was Familien am Ende zahlen.
Wer Angebote vergleichen will, sollte deshalb bei der Vertragsstruktur anfangen - und erst danach auf den Preis schauen.
Der Stundensatz und was er verschweigt
Marktauswertungen kommen für Deutschland auf einen Median von etwa 20 Euro je Zeitstunde, mit einer Spanne von rund 17 bis 23 Euro zwischen den Bundesländern. Zwei Wochenstunden über ein Schuljahr summieren sich damit auf etwa 1.500 Euro - eine Größenordnung, die eine sorgfältige Prüfung rechtfertigt.
Drei Angaben fehlen in der Werbung fast immer:
Zeitstunde oder Schulstunde. 20 Euro für 45 Minuten entsprechen rund 27 Euro je Zeitstunde. Der Unterschied beträgt ein Drittel und steht selten in der Überschrift.
Einzel- oder Gruppenunterricht. Günstige Stundensätze beziehen sich häufig auf Gruppen von drei bis fünf Kindern. Das kann pädagogisch sinnvoll sein, ist aber ein anderes Produkt als Einzelunterricht - und sollte auch so verglichen werden.
Der tatsächliche Betreuungsanteil. In größeren Gruppen mit gemischten Klassenstufen entfällt auf das einzelne Kind ein Bruchteil der Zeit. Die Frage nach der maximalen Gruppengröße und nach der Stufenmischung gehört in jedes Beratungsgespräch.
Laufzeit und Kündigung
Der größte Kostenhebel liegt in der Vertragsbindung. Nachhilfeverträge sind Dauerschuldverhältnisse, und für sie gelten die Grenzen des § 309 Nummer 9 BGB: Eine formularmäßige Erstlaufzeit von mehr als zwei Jahren ist unzulässig, ebenso eine Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten zum Ende der Laufzeit.
Seit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge gilt zusätzlich: Verlängert sich ein Vertrag stillschweigend, muss er danach jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündbar sein. Ein Vertrag, der sich automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, ist damit für Neuabschlüsse nicht mehr zulässig.
Wurde der Vertrag im Fernabsatz geschlossen - also telefonisch, per E-Mail oder über ein Onlineformular -, besteht außerdem ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Die Frist beginnt erst mit ordnungsgemäßer Belehrung; fehlt sie, verlängert sie sich erheblich.